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Covid-19-Informationen Kenia

Alle Informationen zu Covid-19 für Ihre Reise nach Kenia

Stand 29.03.2022

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.



Einreise


Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.


Alle Passagiere müssen das Formular “Travel Health Surveillance Form„ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App „Jitenge MoH Kenya“ verwendet werden. Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. ein negatives PCR-Testergebnis muss vor Reiseantritt auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven“ hochgeladen werden. Für die Einreise nach Kenia benötigen vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren keinen negativen PCR-Test. Die Regierung von Kenia hat Ausnahmeregelungen, u.a. für Genesene, veröffentlicht.


Für ungeimpfte Personen ab fünf Jahren ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der höchstens 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich hat sich diese Personengruppe bei Einreise einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) zu unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.


Bei Voraufenthalten bzw. bei Transit durch bestimmte Staaten sind bei Einreise in Kenia Antigen-Schnelltests verpflichtend, die kostenlos durchgeführt werden.



Ausreise und Transit


Die Grenzübergänge sind geöffnet; internationale Flugverbindungen bestehen. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden und auf der Zertifizierungswebseite Trusted Travel hochgeladen werden.



Beschränkungen im Land


Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, Zügen und Flugzeugen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.



Empfehlungen

Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
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