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Covid-19-Informationen Brasilien

Alle Informationen zu Covid-19 für Ihre Reise nach Brasilien

Stand 22.08.2022

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.



Einreise 


Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.


Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfschutz nachzuweisen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.


Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.


Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikats gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die von dem Erfordernis des Impfnachweises befreit sind, müssen bei Einreise einen negativen Antigen/PCR Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung von einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen keinen Test vorlegen. Unbegleitet reisende Kinder im Alter von zwei bis 12 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der den genannten Kriterien entspricht. Kinder unter zwei Jahren sind vom Testerfordernis befreit. 


Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.



Ausreise und Transit 


Internationaler Flughafentransit ist unter den bei Einreise genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet einen Impfnachweis beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.


Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.



Beschränkungen im Land


Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.



Empfehlungen

Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
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